LAG Köln: Aufstockung eines Teilzeitvertrages in einen Vollzeitvertrag
Das LAGentschied in seinemUrteil vom9.7.2009 – 7Sa1386/08–imAnschlussandasBAG-Urteilvom 15.8.2006 – 9 AZR 8/06 – wie folgt: Gegenüber dem Verlangen eines Arbeitnehmers, seinen Teilzeitvertrag in einen Vollzeitvertrag aufzustocken, kann sich der Arbeitgeber nicht darauf berufen, er habe die unternehmerische Entscheidung getroffen, grundsätzlich nur Teilzeitkräfte zu beschäftigen, es sei denn, er kann diese Entscheidungdurch arbeitsplatzbezogene Gründe rechtfertigen. Ebenso wenig kann der Arbeitgeber sich darauf berufen, erhabe keine freieVollzeitstelle zurVerfügung, wenn er den Arbeitnehmer trotz seines Teilzeitvertrages tatsächlich über mehrere Jahre hinweg regelmäßig in einemUmfang eingesetzt hat, derüber eineVollzeitstelleweithinausgeht.