BAG: Auflösung des ERA-Anpassungsfonds - Gleichbehandlungsgrundsatz
Das BAG entschied in seinem Urteil vom 27.6.2012 - 5 AZR 317/11 - wie folgt: Die dem Anpassungsfonds zur Einführung des Entgeltrahmenabkommens der Metall- und Elektroindustrie zugeführten Mittel waren zur Deckung der betrieblichen Kosten zu verwenden. Durch die Bildung des Anpassungsfonds wurden keine individuellen Entgeltansprüche begründet.