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Arbeitsrecht
20.09.2012
Arbeitsrecht
BAG: Auflösung des ERA-Anpassungsfonds - Gleichbehandlungsgrundsatz

Das BAG entschied in seinem Urteil vom 27.6.2012 - 5 AZR 317/11 - wie folgt: Die dem Anpassungsfonds zur Einführung des Entgeltrahmenabkommens der Metall- und Elektroindustrie zugeführten Mittel waren zur Deckung der betrieblichen Kosten zu verwenden. Durch die Bildung des Anpassungsfonds wurden keine individuellen Entgeltansprüche begründet.

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