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Arbeitsrecht
20.09.2019
Arbeitsrecht
BAG: Auflösende Bedingung - Beendigung des Dienstverhältnisses als Geschäftsführer einer anderen Gesellschaft

Das BAG hat mit Urteil vom 12.6.2019 – 7 AZR 428/17 – wie folgt entschieden:

Vereinbaren die Arbeitsvertragsparteien anlässlich der Bestellung des Arbeitnehmers zum Geschäftsführer einer anderen Gesellschaft, dass ihr Arbeitsverhältnis ruhend fortbesteht und im Falle einer erneuten Bestellung zum Geschäftsführer der anderen Gesellschaft nach Ablauf des ersten der Geschäftsführerbestellung zugrunde liegenden, für die Dauer von fünf Jahren abgeschlossenen Dienstvertrags nicht wieder auflebt, sondern nur zum Zweck der Fortführung der zugesagten betrieblichen Altersversorgung während des Dienstvertrags als Geschäftsführer ruhend fortgesetzt wird und bei der Beendigung des Dienstvertrags endet, ist die darin liegende auflösende Bedingung durch einen Sachgrund nach § 14 Abs. 1 Satz 1 TzBfG gerechtfertigt (Rn. 33).

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