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Arbeitsrecht
10.12.2018
Arbeitsrecht
BAG: Auflösende Bedingung - Beamter - Nichtverlängerung der Beurlaubung

Das BAG hat mit Urteil vom 1.8.2018 – 7 AZR 561/16 – wie folgt entschieden:

1. Nach § 4 Abs. 3 der Anlage 1 zum MTV TSI endet das Arbeitsverhältnis mit einem nach § 13 Abs. 1 SUrlV für die Tätigkeiten bei einem Tochterunternehmen der DT AG beurlaubten Beamten der Deutschen Bundespost, wenn das ruhende Beamtenverhältnis bei der DT AG wieder auflebt. Die Bewilligung von Sonderurlaub führt zum Ruhen des Beamtenverhältnisses iSv. § 4 Abs. 3 der Anlage 1 zum MTV TSI. Das ruhende Beamtenverhältnis lebt bei der Beendigung des Sonderurlaubs wieder auf (Rn. 28).

2. Nach § 162 Abs. 2 BGB gilt der Eintritt einer Bedingung als nicht erfolgt, wenn der Eintritt der Bedingung von der Partei, zu deren Vorteil er gereicht, wider Treu und Glauben herbeigeführt wird. Der Eintritt der in § 4 Abs. 3 der Anlage 1 zum MTV TSI bestimmten auflösenden Bedingung wird nicht allein dadurch treuwidrig herbeigeführt, dass die Nichtverlängerung der Beurlaubung durch die DT AG auf der Mitteilung des Arbeitgebers beruht, er könne den beurlaubten Beamten nicht mehr beschäftigen (Rn. 34 f.).

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