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Arbeitsrecht
04.06.2010
Arbeitsrecht
LAG Köln: Aufhebungsvertrag aufgrund Verlust der Geschäftsfähigkeit

Das LAG entschied in seinem Urteil vom 19.8.2009 – 8 Sa 544/09 – wie folgt: Das Vorliegen einer psychischen Erkrankung allein lässt keinen Rückschluss auf die Möglichkeit der freien Willensbestimmung zu. Einem Beweisantritt durch Einholung eines Sachverständigengutachtens ist in diesem Zusammenhang nur nachzugehen, wenn konkreter Tatsachenvortrag den Rückschluss auf fehlende freie Willensbestimmung möglich erscheinen lässt. Zur Behauptung einer widerrechtlichen Drohung kommt eine Parteivernehmung der beweispflichtigen anfechtenden Partei nur in Betracht, wenn für die Behauptung eine gewisse Anfangswahrscheinlichkeit besteht. Ein Erklärungsirrtum liegt nicht vor, wenn der Erklärungstatbestand dem Willen des Erklärenden bei Abgabe der Erklärung entsprach.

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