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Arbeitsrecht
04.01.2012
Arbeitsrecht
BAG: Aufhebungsvertrag – Rücktritt nach Insolvenzantrag

Das BAG entschied in seinem Urteil vom 10.11.2011 – 6 AZR 357/10 – wie folgt: Zahlt der Arbeitgeber eine in einem Aufhebungsvertrag geregelte Abfindung nicht, kann der Arbeitnehmer grundsätzlich gemäß § 323 Abs. 1 BGB vom Aufhebungsvertrag zurücktreten. Der Rücktritt des Arbeitnehmers von einem Aufhebungsvertrag nach § 323 Abs. 1 BGB ist ausgeschlossen, wenn sein Anspruch auf Zahlung der vereinbarten Abfindung nicht durchsetzbar ist. An der Durchsetzbarkeit des Abfindungsanspruchs fehlt es, wenn der Arbeitnehmer Kenntnis davon hat, dass die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen seines Arbeitgebers beantragt ist, oder wenn der Arbeitgeber nach dem Eröffnungsantrag aufgrund der Anordnung von Sicherungsmaßnahmen durch das Insolvenzgericht nach § 21 InsO die Abfindung nicht zahlen darf.

 

 

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