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Arbeitsrecht
24.04.2014
Arbeitsrecht
BAG: Aufhebung des Arbeitsverhältnisses durch Geschäftsführer-Dienstvertrag - Schriftform - außerordentliche und ordentliche Kündigung wegen Untreue

Das BAG hat mit Urteil vom 24.10.2013 - 2 AZR 1078/12 - entschieden: Ein schriftlicher Geschäftsführer-Dienstvertrag, den eine von der Arbeitgeberin verschiedene Gesellschaft mit dem Arbeitnehmer schließt, wahrt nicht das Formerfordernis des § 623 BGB für eine Vereinbarung über die Auflösung des Arbeitsver-hältnisses. Es fehlt an einem schriftlichen Rechtsgeschäft zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Für eine außerordentliche Kündigung liegt kein wichtiger Grund iSv. § 626 Abs. 1 BGB vor, für eine ordentliche Kündigung fehlt es an Gründen im Verhalten des Arbeitnehmers iSv. § 1 Abs. 2 Satz 1 KSchG, wenn dieser der Vereinbarung für ihn günstiger, nicht offensichtlich den Interessen der Arbeitgeberin zuwiderlaufender Bedingungen im Zusammenhang mit einer parallel zum Arbeitsverhältnis aufgenom-menen Geschäftsführertätigkeit für eine andere Gesellschaft zustimmt, sofern weder ein kollusives Zusammenwirken mit dem Vertreter der Arbeitgeberin vorliegt, noch es sich dem Arbeitnehmer hätte aufdrängen müssen, dieser überschreite seine Vertretungsmacht. Die zwischen den Parteien eines Arbeitsvertrags getroffene Vereinbarung über das Wiederaufleben ihres Arbeitsverhältnisses nach Beendigung einer Geschäftsfüh-rertätigkeit des Arbeitnehmers für eine andere Gesellschaft ist nicht deshalb sitten-widrig iSv. § 138 BGB, weil dem Arbeitnehmer für den Fall der vorzeitigen Abberufung als Geschäftsführer auch ein Anspruch auf Abfindung aus dem Geschäftsführer-Dienstvertrag zusteht.

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