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Arbeitsrecht
26.06.2013
Arbeitsrecht
BAG: Aufhebung der Kindergeldberechtigung - Entstehen des Anspruchs auf die Rückzahlung der Besitzstandszulage nach § 11 TVÜ-Bund

Das BAG entschied in seinem Urteil vom 25.4.2013 - 6 AZR 711/11 - wie folgt: § 11 TVÜ-Bund knüpft an die ununterbrochen fortbestehende Kindergeldberechtigung an. Solange Kindergeld seit der Überleitung des Beschäftigten in den TVöD ununterbrochen festgesetzt ist, ist deshalb auch die Besitzstandszulage zu gewähren. Der Anspruch auf die Besitzstandszulage entfällt erst, wenn die Kindergeldfestsetzung bestandskräftig aufgehoben ist. Er entsteht nur in den von § 11 Abs. 1 Satz 3 TVÜ-Bund erfassten Fällen neu, wenn die Kindergeldzahlung wieder auflebt. Die Ausschlussfrist für den Anspruch auf Rückzahlung der Besitzstandszulage nach § 11 TVÜ-Bund beginnt erst dann, wenn die Kindergeldfestsetzung durch Bescheid der zuständigen Stelle aufgehoben wird.

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