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Arbeitsrecht
27.10.2017
Arbeitsrecht
LAG Schleswig-Holstein: Aufgabe von Schriftsätzen bei der Post – Organisationsmaßnahmen eines Rechtsanwalts

LAG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 27.9.2017 – 1 Sa 275/17

1. Ein Rechtsanwalt hat durch geeignete Organisationsmaßnahmen sicher zu stellen, dass zu versendende, fristwahrende Schriftsätze zuverlässig zur Post gebracht werden. 

2. Legt er eine derartige Kanzleiorganisation nicht dar, ist ihm Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (hier wegen Versäumung der Berufungsbegründungsfrist) nur zu gewähren, wenn er im Einzelfall konkret glaubhaft macht, dass der beim Berufungsgericht nicht eingegangene Schriftsatz, tatsächlich bei der Post aufgegeben wurde (hier verneint).  

(Amtliche Leitsätze)

Volltext unter BBL2017-2611-3

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