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Arbeitsrecht
12.03.2015
Arbeitsrecht
BAG: Arbeitszeugnis - Schlussnote - Darlegungslast

Das BAG hat mit Urteil vom 18.11.2014 — 9 AZR 584/13 — wie folgt entschieden:

1. Hat der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer im Zeugnis bescheinigt, er habe seine Leistungen „zur vollen Zufriedenheit“ erbracht, hat der Arbeitnehmer die Tatsachen vorzutragen und zu beweisen, die eine bessere Schlussbeurteilung rechtfertigen sollen.

2. Welche Schlussnoten in den Zeugnissen einer Branche am häufigsten vergeben werden, ist ohne unmittelbaren Einfluss auf die Darlegungs- und Beweislast für die zusammenfassende Gesamtbeurteilung der Leistung im Arbeitszeugnis.

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