LAG Berlin: Arbeitszeitverringerung durch blockweise Freistellung
Das LAG Berlin hat mit Urteil vom 23.2.2017 – 5 Sa 1745/16 - wie folgt entschieden: Der Antrag eines Piloten, in den Schulferien seiner Kinder im Wege der Arbeitszeitverringerung nach § 8 TzBfG für einen Monat freigestellt zu werden, ist nicht rechtsmissbräuchlich.