BAG: Arbeitszeitkonto und Ausschlussfrist
Das BAG entschied in seinem Urteil vom 28.7.2010 – 5 AZR 521/09 – wie folgt: Die in einer schriftlichen Lohnabrechnung des Arbeitgebers ausgewiesene Lohnforderung ist streitlos gestellt und muss zur Wahrung einer Ausschlussfrist nicht noch einmal schriftlich geltend gemacht werden. Gleiches gilt für die Ausweisung eines Guthabens auf einem Arbeitszeitkonto. Die Notwendigkeit zur Geltendmachung eines auf einem Arbeitszeitkonto ausgewiesenen Anspruchs lebt mangels abweichender Regelung nicht wieder auf, wenn sich – beispielsweise – wegen des Ablaufs eines Ausgleichszeitraums oder der Schließung eines Arbeitszeitkontos ein Freizeitausgleichs- in einen Zahlungsanspruch wandelt.