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Arbeitsrecht
30.03.2012
Arbeitsrecht
BAG: Arbeitszeitkonto – Kürzung von Zeitguthaben

Das BAG entschied in seinemUrteil vom21.3.2012 – 5 AZR 676/11 – wie folgt: Das auf einemArbeitszeitkonto ausgewiesene Zeitguthaben des Arbeitnehmers darf der Arbeitgeber nur mit Minusstundenverrechnen, wennihmdie derFührung des Arbeitszeitkontos zugrunde liegende Vereinbarung (Arbeitsvertrag, Betriebsvereinbarung, Tarifvertrag) die Möglichkeit dazu eröffnet. Mit ihrer Klage begehrt die Klägerin die Gutschrift von gestrichenen Stunden. Das Arbeitsgericht hat die Klage abgewiesen, das Landesarbeitsgericht hat ihr stattgegeben. Der Senat hat die Revision der Beklagten zurückgewiesen. Weder Tarifvertrag noch Betriebsvereinbarung erlauben es, das Arbeitszeitkonto mit Minusstunden zu belasten, die sich aus der Nichtausschöpfung der tarifvertraglichenWochenarbeitszeit in den Dienstplänen ergeben.
(PM BAG vom 21.3.2012)

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