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Arbeitsrecht
12.10.2012
Arbeitsrecht
BAG: Arbeitszeitkonto – Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub

Das BAG entschied in seinem Urteil vom 19.6.2012 – 9 AZR 712/10 – wie folgt: Aus dem Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub gemäß § 1 BUrlG folgt, dass die infolge der Freistellung zur Erfüllung des Urlaubsanspruchs ausgefallenen Soll-Arbeitsstunden in ein Arbeitszeitkonto als Ist-Stunden einzustellen sind. Die Vereinbarung, nur eine geringere Stundenanzahl als die Soll-Arbeitsstunden dem Konto gutzuschreiben, verstößt gegen § 13 Abs. 1 BUrlG und ist unwirksam.

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