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Arbeitsrecht
09.09.2014
Arbeitsrecht
BAG: Arbeitszeitkonto - tarifliche Regelung der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall - Erhöhung der wöchentlichen Arbeitszeit durch Betriebsvereinbarung

Das BAG hat mit Urteil vom 16.7.2014 - 10 AZR 242/13 - entschieden:
Ist ein Arbeitnehmer in Zeiträumen arbeitsunfähig erkrankt, in denen durch Betriebsvereinbarung die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit gemäß § 3 Ziff. 2 BMTV über die tarifliche wöchentliche Arbeitszeit von 38 Stunden hinaus verlängert wird, entsteht gemäß § 3 Ziff. 5 BMTV in dieser Zeit kein Arbeitszeitguthaben. Vielmehr wird für Tage ohne tatsächliche Arbeitsleistung nur die tarifliche Arbeitszeit gutgeschrieben. Mit einer solchen tariflichen Regelung wird lediglich die Bemessungsgrundlage für die Entgeltfortzahlung bestimmt. Sie hält sich im Rahmen der gesetzlichen Öffnungsklausel des § 4 Abs. 4 EFZG und verstößt nicht gegen Art. 3 Abs. 1 GG.

 

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