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Arbeitsrecht
05.11.2018
Arbeitsrecht
BAG: Arbeitszeitkonto - Mehrarbeitsstundenabbau - Zuschläge für Samstags-, Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit

Das BAG hat mit Urteil vom 19.9.2018 – 10 AZR 496/17 – wie folgt entschieden:

1. § 20 Abs. 1 Buchst. b bis Buchst. e MTV begründet keine Ansprüche auf Zuschläge für Samstags-, Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit, wenn der Arbeitnehmer während der grundsätzlich zuschlagspflichtigen Zeiten im Schichtplan eingetragen ist, wegen des Abbaus von Mehrarbeitsstunden jedoch tatsächlich nicht arbeitet (Rn. 25 ff.).

2. Im Arbeitsverhältnis gilt der Grundsatz „Ohne Arbeit kein Lohn“. Einen allgemeinen Entgeltfortzahlungsanspruch ohne gesetzliche oder (tarif-)vertragliche Regelung gibt es nicht (Rn. 23).

3. Für die Dauer des Urlaubs oder während einer anderen rechtswirksamen Freistellung von der Arbeit ist dem Arbeitnehmer die Arbeitsleistung vorübergehend rechtlich unmöglich iSv. § 297 BGB. Der Arbeitgeber kann nicht in Gläubigerverzug geraten (Rn. 14).

 

 

 

 

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