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Arbeitsrecht
21.06.2012
Arbeitsrecht
BAG: Arbeitszeitkonto - Kürzung von Zeitguthaben

Das BAG entschied in seinem Urteil vom 21.3.2012 - 5 AZR 670/11 - wie folgt: Ein Arbeitszeitkonto, das die Abweichungen von den dienstplanmäßigen Arbeitszeiten umfasst und dokumentiert, darf der Arbeitgeber nur dann mit Minusstunden aus der Nichtausschöpfung der geschuldeten Arbeitszeit in den Dienstplänen belasten, wenn die der Führung des Arbeitszeitkontos zugrunde liegende Vereinbarung dies vorsieht.

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