BAG: Arbeitszeitkonto - Kürzung von Zeitguthaben
Das BAG entschied in seinem Urteil vom 21.3.2012 - 5 AZR 670/11 - wie folgt: Ein Arbeitszeitkonto, das die Abweichungen von den dienstplanmäßigen Arbeitszeiten umfasst und dokumentiert, darf der Arbeitgeber nur dann mit Minusstunden aus der Nichtausschöpfung der geschuldeten Arbeitszeit in den Dienstplänen belasten, wenn die der Führung des Arbeitszeitkontos zugrunde liegende Vereinbarung dies vorsieht.