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Arbeitsrecht
16.10.2013
Arbeitsrecht
BAG: Arbeitszeitkonto - Kürzung von Gleitzeitguthaben - unzulässige Klageänderung in der Revisionsinstanz

Das BAG hat mit Urteil vom 26.6.2013 - 5 AZR 428/12 - entschieden: Der Übergang von dem Antrag, einem Arbeitszeitkonto Stunden „gutzuschreiben“, auf einen Zahlungsantrag, mit dem nicht gutgeschriebene Stunden „abgegolten“ werden sollen, ist eine in der Revisionsinstanz regelmäßig unzulässige Klageände-rung, weil es weiterer Tatsachenfeststellungen bedarf. Nach der Beendigung des Arbeitsverhältnisses besteht kein Anspruch mehr auf die Korrektur eines Arbeitszeitkontos.

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