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Arbeitsrecht
01.05.2008
Arbeitsrecht
BAG: Arbeitsverhältnis und „Ein-Euro-Job"

Der fünfte Senat entschied in seinem Urteil vom 20.2.2008 - 5 AZR 290/07 - wie folgt: Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung nach § 16 Abs. 3 S. 2 SGB II begründen ein von Rechtssätzen des öffentlichen Rechts geprägtes Rechtsverhältnis zwischen dem Hilfebedürftigen und dem Maßnahmeträger. Werden die gesetzlichen Zulässigkeitsvoraussetzungen für Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung nicht eingehalten, entsteht allein daraus kein privatrechtliches Vertragsverhältnis. Das gilt auch für den Fall einer bewussten Missachtung des Gesetzes. Die Annahme eines Arbeitsverhältnisses setzt voraus, dass die beiderseitigen Erklärungen trotz der Heranziehung des Hilfebedürftigen auf den Abschluss eines privat-rechtlichen Vertrags i. S. d. § 611 BGB gerichtet sind. Das hat derjenige, der sich auf ein Arbeitsverhältnis beruft, darzulegen und im Streitfalle zu beweisen. Der Senat führt damit seine Rechtsprechung vom 26.9.2007 - 5 AZR 857/06 - fort.

Volltext des Urteils: // BB-Online BBL2008-1001-2

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