LAG Baden-Württemberg: Arbeitskampf im Flugsicherungsbereich zulässig
Das LAG entschied in seinem Urteil vom 31.3.2009 – 2 Sa Ga 1/09 – wie folgt: Auch im Bereich des Flugverkehrs und der Flugsicherung sind Arbeitskämpfe nicht grundsätzlich rechtswidrig. Dieser Grundsatz gilt auch für gewerkschaftliche Streiks, die der Unterstützung eines Hauptarbeitskampfes dienen. Die Zulässigkeit eines Unterstützungsstreiks richtet sich – wie bei anderen Arbeitskampfmaßnahmen – nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit. Volltext des Urteils: // BB-ONLINE BBL2009-893-4 unterwww.betriebs-berater.de