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Arbeitsrecht
13.05.2011
Arbeitsrecht
BAG: Arbeitnehmerüberlassung – Klage auf Entschädigung

Das BAG entschied in seinem Beschluss vom 15.3.2011 – 10 AZB 49/10 – wie folgt: Ziel des Arbeitsgerichtsgesetzes ist es, alle bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten, die in greifbarer Beziehung zu einem Arbeitsverhältnis stehen, auch prozessual im Rahmen der Arbeitssachen zu erfassen. Der gespaltenen Arbeitgeberstellung bei der Arbeitnehmerüberlassung zwischen Verleiher und Entleiher ist bei der Bestimmung des zulässigen Rechtswegs Rechnung zu tragen. Für bürgerliche Rechtsstreitigkeiten zwischen einem Leiharbeitnehmer und einem Entleiher aus dem Leiharbeitsverhältnis wie der Klage auf Zahlung einer Entschädigung nach § 15 Abs. 2 S. 1, § 7 Abs. 1 AGG ist deshalb nach § 2 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. a ArbGG der Rechtsweg zu den Gerichten für Arbeitssachen eröffnet.

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