BAG: Arbeitnehmerüberlassung - Rechtsmissbrauch
Das BAG hat mit Urteil vom 15.5.2013 - 7 AZR 494/11 - entschieden: Nach der vor dem 1. Dezember 2011 geltenden Rechtslage kam ein Arbeitsverhältnis zwischen einem Leiharbeitnehmer und dem Entleiher nicht allein deswegen zustande, weil der Verleiher Arbeitnehmer nur an einen einzelnen Entleiher verlieh. Das gilt auch dann, wenn es sich um eine nicht mehr vorübergehende Arbeitnehmerüberlassung handelte.