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Arbeitsrecht
25.08.2015
Arbeitsrecht
BAG: Arbeitnehmerüberlassung - Anspruch auf gleiches Arbeitsentgelt (equal pay) - Prozessvergleich - Ausgleichsklausel

Das BAG hat mit Urteil vom 27.5.2015 –- 5 AZR 137/14 – wie folgt entschieden: Der Vereinbarung einer Ausgleichsklausel in einem gerichtlichen Vergleich, die zum Erlöschen von Ansprüchen auf equal pay führt, stehen § 9 Nr. 2 AÜG und Art. 5 RL 2008/104/EG nicht entgegen, wenn hierdurch nicht die Entstehung des Anspruchs auf gleiches Arbeitsentgelt ausgeschlossen oder beschränkt wird oder dem Arbeitnehmer von vornherein die Möglichkeit genommen wird, den Anspruch zu realisieren.

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