R&W Abo Buch Datenbank Veranstaltungen Betriebs-Berater
 
Arbeitsrecht
15.07.2013
Arbeitsrecht
BAG: Arbeitnehmerstatus - Cutterin

Das BAG hat mit Urteil vom 17.4.2013 - 10 AZR 272/12 - entschieden: Auch bei nicht programmgestaltenden Mitarbeitern von Rundfunkanstalten ist die Arbeitnehmereigenschaft anhand der allgemeinen Kriterien für die Abgrenzung zwischen einem Arbeitsverhältnis und einem freien Dienstvertrag zu prüfen. Soweit das Bundesarbeitsgericht verschiedentlich ausgeführt hat, nicht programmgestaltende Tätigkeit in Rundfunkanstalten lasse sich regelmäßig nur in Arbeitsverhältnissen ausführen, lag darin nicht die Aufstellung einer verbindlichen rechtlichen Regel des Inhalts, mit dem Fehlen der programmgestaltenden Qualität der Tätigkeit eines Rundfunkmitarbeiters stehe zugleich dessen Status als Arbeitnehmer fest. Vielmehr ist die genannte Aussage lediglich als Hinweis auf einen Erfahrungswert zu verstehen: So werden nicht programmgestaltende Mitarbeiter häufiger die Kriterien eines Arbeitnehmers erfüllen, als es bei programmgestaltenden Mitarbeitern zu erwarten ist. Haben die Parteien einen Arbeitsvertrag nicht durch den Austausch ausdrücklicher Willenserklärungen, sondern durch Realofferte und deren Annahme geschlossen, kann für die Bestimmung der regelmäßigen vertraglichen Arbeitszeit auf das gelebte Rechtsverhältnis als Ausdruck des wirklichen Parteiwillens abgestellt werden. Dabei entspricht, wenn der Beurteilung eine mehrjährig (hier: über sieben Jahre hinweg) übereinstimmend und ohne entgegenstehende Bekundungen geübte Vertragspraxis zugrunde liegt, die Referenzmethode am ehesten dem durch tatsächliche Befolgung geäußerten Parteiwillen. Zeiten, in denen der Arbeitnehmer aufgrund von Krankheit nicht tätig werden konnte, sind dabei außer Acht zu lassen.

stats