BAG: Arbeitnehmerhaftung bei Trunkenheitsfahrt – Haftungsobergrenze
Verursacht ein Arbeitnehmer grob fahrlässig einen Schaden, so hat er grundsätzlich den gesamten Schaden zu ersetzen. Es können jedoch im Einzelfalle Haftungserleichterungen in Betracht kommen. Eine allgemeine Haftungsbeschränkung auf drei Bruttomonatsverdienste des Arbeitnehmers besteht allerdings nicht.
BAG, Urteil vom 15.11.2012 – 8 AZR 705/11