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Arbeitsrecht
24.05.2012
Arbeitsrecht
BAG: Arbeitnehmereigenschaft bei ergänzendem Aufbauunterricht in einer JVA

Das BAG entschied in seinem Urteil vom 15.2.2012 – 10 AZR 301/10 – wie folgt: Ob ein Lehrer für jugendliche Untersuchungsgefangene in einer Justizvollzugsanstalt Arbeitnehmer oder freier Mitarbeiter ist, richtet sich nach den allgemeinen Grundsätzen zur Unterscheidung eines Arbeitsverhältnisses von dem Rechtsverhältnis eines freien Mitarbeiters. Arbeitnehmer ist, wer aufgrund eines privatrechtlichen Vertrags im Dienste eines anderen zur Leistung weisungsgebundener fremdbestimmter Arbeit in persönlicher Abhängigkeit verpflichtet ist. Entscheidend ist der Grad der persönlichen Abhängigkeit, der sich insbesondere aus der zeitlichen und organisatorischen Einbindung, z. B. durch einen vom Arbeitgeber einseitig vorgegebenen Stundenplan, ergeben kann.

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