LAG Berlin-Brandenburg: : Anwaltliche Tätigkeit im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren - Kostenerstattung
Das LAG Berlin-Brandenburg hat mit Beschluss vom 15.10.2019 – 17 Ta (Kost) 6079/19 – wie folgt entschieden:
Die Prüfung der Erfolgsaussichten einer Nichtzulassungsbeschwerde durch den zweitinstanzlichen Prozessbevollmächtigten des Beschwerdegegners ist zur zweckentsprechenden Rechtsverteidigung regelmäßig erst nach der Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde notwendig.