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Arbeitsrecht
24.02.2014
Arbeitsrecht
LAG Nürnberg: Anstellung eines wissenschaftlichen Mitarbeiters zum Zweck der Promotion

Das LAG Nürnberg hat mit Urteil vom 4.9.2013 – 4 Sa 112/13 - entschieden: Verträge mit wissenschaftlichen Mitarbeitern einer Universität zum Zweck der Promotion und einer sich anschließenden weiteren wissenschaftlichen Qualifikation können gem. § 2 Abs. 1 Wiss- ZeitVG bis zu einer Gesamtdauer von 12 Jahren auch mehrfach verlängert werden.

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