BAG: Anspruch eines AT-Beschäftigten auf Vergütung, die den Mindestabstand zur höchsten tarifvertraglichen Vergütung wahrt
Das BAG hat mit Urteil vom 25.4.2018 – 5 AZR 84/17 wie folgt entschieden:
Ob der Status als außertariflicher Mitarbeiter einen Anspruch auf eine Vergütung begründet, die den Mindestabstand zum höchsten Tarifentgelt des einschlägigen Tarifvertrags wahrt, bestimmt sich nach den arbeitsvertraglichen Vereinbarungen. Deren Inhalt ist durch Auslegung zu ermitteln. Auf eine beiderseitige Tarifbindung der Arbeitsvertragsparteien kommt es dabei nicht zwingend an (Rn. 26).
BGB §§ 133, 157; ZPO § 563; Manteltarifvertrag für die Arbeitnehmer der bayerischen Metall- und Elektroindustrie vom 23. Juni 2008 § 1 Ziff. 3 Abs. 2 Buchst. d