BAG:: Anspruch einer Lehrkraft auf beamtenrechtliche Ausgleichszulagen
Das BAG hat mit Urteil vom 13.11. 2014 – 6 AZR 1055/12 – wie folgt entschieden:
1. § 2 Nr. 3 des Änderungstarifvertrags Nr. 1 zum BAT-O vom 8. Mai 1991 regelt nur die Eingruppierung der angestellten Lehrkräfte. Hinsichtlich der übrigen Beschäftigungsbedingungen ist eine Gleichbehandlung mit den beamteten Lehrkräften nicht vorgesehen.
2. Sowohl die Lehrer-Richtlinien-O der TdL als auch die Lehrereingruppierungsrichtlinien LSA enthalten keine Verweisung auf besoldungsrechtliche Vorschriften, die bei einer Verringerung der Bezüge aus dienstlichen Gründen eine Ausgleichszulage vor-sehen.
3. Ein vollständiger Gleichlauf von Beamtenbesoldung und Angestelltenvergütung ist aufgrund des unterschiedlichen Rechtsstatus der beiden Personengruppen nicht zwingend geboten.