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Arbeitsrecht
14.04.2014
Arbeitsrecht
BAG: Anspruch auf gleiches Arbeitsentgelt („equal pay“) - gestaffelte Bezugnahme auf Tarifverträge - vertragliche Ausschlussfrist

Das BAG hat mit Urteil vom 19.2.2014 - 5 AZR 700/12 - entschieden: Eine Ausschlussfristenregelung, die als Allgemeine Geschäftsbedingung den Beginn der ersten Stufe sowohl an die „Entstehung“ als auch die „Fälligkeit“ des Anspruchs knüpft, ohne klarzustellen, wann die Frist frühestens zu laufen beginnt, ist intransparent iSv. § 307 Abs. 1 Satz 2 BGB. Eine vertragliche Ausschlussfrist, die die Ansprüche beider Parteien aus dem Arbeitsverhältnis erfassen soll, ist nicht notwendigerweise „ungünstiger“ als eine tarifvertragliche Regelung, weil sie kürzer ist.

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