BAG: Anspruch auf gleiches Arbeitsentgelt („equal pay“) - Darlegungslast - Gehörsrüge
Das BAG hat mit Urteil vom 25.9.2013 - 5 AZR 617/13 (F) - entschieden: Ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter, der einen Anspruch auf gleiches Arbeitsentgelt nach § 10 Abs. 4 AÜG gerichtlich geltend macht, wird in den Tatsa-cheninstanzen alle ihm bekannten, für die Anspruchshöhe relevanten Tatsachen substantiiert vortragen, insbesondere eine Auskunft nach § 13 AÜG einholen und in dem Prozess einführen.