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Arbeitsrecht
11.12.2013
Arbeitsrecht
BAG: Anspruch auf gleiches Arbeitsentgelt („equal pay“) - Bezugnahme auf unwirksamen Tarifvertrag - arbeitsvertragliche Ausschlussfrist

Das BAG hat mit urteil vom 25.9.2013 - 5 AZR 778/12 - entschieden: Eine ausdrücklich in den Arbeitsvertrag aufgenommene Klausel hat Vorrang vor einer nur durch die pauschale Bezugnahme auf einen Tarifvertrag anwendbaren Regelung. Von diesem Grundsatz kann vertraglich abgewichen werden. Entspre-chende Kollisionsregeln gehen aber ins Leere, wenn der in Bezug genommene Tarifvertrag auf arbeitsvertraglicher Ebene keine Wirkung entfalten kann. Der Anspruch auf gleiches Arbeitsentgelt entsteht mit jeder Überlassung und wird ratierlich zu dem im Arbeitsvertrag für die Vergütung bestimmten Zeitpunkt fällig. Verfallen nach einer arbeitsvertraglichen Ausschlussfristenregelung Ansprüche nicht, wenn der Anspruchsberechtigte trotz Anwendung aller ihm nach Lage der Umstände zuzumutenden Sorgfalt verhindert war, eine Geltendmachungsfrist einzu-halten, steht dem Verfall die bloße Unkenntnis über das Bestehen eines Anspruchs oder eine objektiv unzutreffende rechtliche Würdigung nicht entgegen.

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