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Arbeitsrecht
11.06.2015
Arbeitsrecht
BAG: Anspruch auf Teilnahme an einem Stellenbesetzungsverfahren im öffentlichen Dienst

Das BAG hat mit Urteil vom 10.2.2015 — 9 AZR 554/13 — wie folgt entschieden:

1. Grundsätzlich steht es dem Arbeitgeber des öffentlichen Dienstes im Rahmen seiner Organisationsgewalt frei, für zu besetzende Stellen ein Anforderungsprofil aufzustellen, dessen Erfüllung Voraussetzung für die Teilnahme am Bewerbungsverfahren ist. Die Festlegung des Anforderungsprofils muss allerdings im Hinblick auf die Anforderungen der zu besetzenden Stelle sachlich nachvollziehbar sein, dh. es dürfen keine sachfremden Erwägungen zugrunde liegen.

2. Aus der vorgesehenen Eingruppierung kann nicht der Schluss gezogen werden, dass die zu besetzende Stelle tatsächlich die in der Ausschreibung genannten formalen Qualifikationsmerkmale erfordert. Die Eingruppierung richtet sich grundsätzlich nach der zu verrichtenden Tätigkeit, nicht die zu verrichtende Tätigkeit nach der Eingruppierung.

3. Art. 33 Abs. 2 GG gewährt dem öffentlichen Arbeitgeber nicht das Recht, ohne nachvollziehbare Gründe Stellen mit überqualifizierten Bewerbern zu besetzen.

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