BAG: Anspruch auf Sonderzahlung aus dem arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz (Entscheidungsreport)
BAG, Urteil vom 1.4.2009 - 10 AZR 353/08
-------------------------------------------------------
LEITSÄTZE
1. Der Arbeitgeber kann grundsätzlich frei entscheiden, ob und unter welchen Voraussetzungen er freiwillige Leistungen erbringt. Bei der Auswahl der begünstigten Arbeitnehmer ist er aber an den arbeitsrechtsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz gebunden.
2. Die Begünstigung einer bestimmten Arbeitnehmergruppe durch Leistung einer Sonderzahlung ist gerechtfertigt, wenn der Zweck der Leistung die Ungleichbehandlung der anderen Arbeitnehmer rechtfertigt. Entscheidend für die Zweckbestimmung der Sonderzahlung sind in erster Linie ihre rechtlichen und tatsächlichen Voraussetzungen.
3. Ergibt sich aus den Voraussetzungen für die Leistung und damit aus ihrem Zweck eine sachfremde Schlechterstellung einer Arbeitnehmergruppe, so können die Angehörigen dieser Gruppe aus dem arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz verlangen, wie die begünstigten Arbeitnehmer behandelt zu werden.
-------------------------------------------------------
Lesen Sie hierzu den Entscheidungsreport von Dr. Nicolas Rößler, LL.M., RA, und Anna Baumeister, RAin, beide Rechtsanwälte bei Mayer Brown LLP, Frankfurt am Main
Zum Entscheidungsreport