LAG Schleswig-Holstein: Anspruch auf Schwerbehindertenvertretung
Das LAG entschied in seinem Beschluss vom 10.9.2008 – 3 TaBV 26/08 – wie folgt: Weder aus dem Betriebsverfassungsgesetz noch aus dem Sozialgesetzbuch IX ergibt sich ein Anspruch der Schwerbehindertenvertretung, an allen Gesprächen, die zwischen Betriebsrat/Betriebsratsmitgliedern und Arbeitgeberseite geführt werden, beratend teilzunehmen. VolltextdesBeschl.: // BB-ONLINE BBL2008-2794-2 unterwww.betriebs-berater.de