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Arbeitsrecht
17.09.2008
Arbeitsrecht
BAG: Anspruch auf Gefährdungsbeurteilung

Das BAG entschied in seinem Beschluss vom 12.8.2008 – 9 AZR 1117/06 – wie folgt: Arbeitnehmer haben nach § 5 Abs. 1 ArbSchG i. V. m. § 618 Abs. 1 BGB Anspruch auf eine Beurteilung der mit ihrer Beschäftigung verbundenen Gefährdung. § 5 Abs. 1 ArbSchG räumt dem Arbeitgeber bei dieser Beurteilung einen Spielraum ein. Der Betriebsrat hat bei dessen Ausfüllung nach § 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG mitzubestimmen. Der einzelne Arbeitnehmer kann deshalb nicht verlangen, dass die Gefährdungsbeurteilung nach bestimmten von ihm vorgegebenen Kriterien durchgeführt wird. Volltext des Beschl.: // BB-ONLINE BBL2008-2121-2 unterwww.betriebs-berater.de

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