BAG: Anspruch auf Einmalzahlungen (sog. ERA-Strukturkomponenten) - arbeitsvertragliche dynamische Verweisung
Das BAG hat mit Urteil vom 12.6.2013 - 4 AZR 970/11 - entschieden: Wenn Parteien eines schriftlichen Arbeitsvertrags auf Tarifverträge einer bestimm-ten Branche, auf einen bestimmt benannten Tarifvertrag oder einen Teil eines Tarif-vertrags verweisen, ist regelmäßig anzunehmen, dass die jeweilige Fassung dieser Regelungen Anwendung finden soll (dynamische Verweisung), es sei denn, es gibt einen eindeutigen Hinweis auf einen entgegengesetzten Willen der Parteien (zB statische Verweisung). Einer ausdrücklichen „Jeweiligkeits-Klausel“ bedarf es nicht. Kommt ein Arbeitgeber seiner arbeitsvertraglichen Verpflichtung nicht nach, einen Arbeitnehmer auf Grundlage der Tarifverträge der Metall- und Elektroindustrie, insbesondere der Entgeltregelungen des ERA-TV, zu vergüten, kann dieser Arbeit-nehmer einen Anspruch auf Einmalzahlungen nach dem TV ERA-SK 2008 bzw. 2009 (sog. ERA-Strukturkomponenten) haben. Die TV ERA-SK 2008 und 2009 setzen zwar eine Verpflichtung zur Einführung und Anwendung des ERA-Entgeltsystems voraus. Diese besteht aber nicht zwingend betriebseinheitlich, sondern ist auch für einzelne Arbeitsverhältnisse durchführbar.