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Arbeitsrecht
21.09.2010
Arbeitsrecht
BAG: Anspruch auf Durchführung einer Betriebsvereinbarung

Das BAG entschied in seinem Beschluss vom 18.5.2010 – 1 ABR 6/09 – wie folgt: Schließt ein Gesamt- oder Konzernbetriebsrat in originärer Zuständigkeit (§ 50 Abs. 1, § 58 Abs. 1 BetrVG) mit dem Arbeitgeber eine Gesamt- oder Konzernbetriebsvereinbarung, hat der hieran nicht beteiligte örtliche Betriebsrat grundsätzlich keinen eigenen Anspruch auf Durchführung der Gesamt- oder Konzernbetriebsvereinbarung. Führt der Arbeitgeber eine solche Vereinbarung nicht durch, ist der Betriebsrat berechtigt, die betriebsverfassungsrechtliche Ordnung nach § 23 Abs. 3 BetrVG zu sichern.

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