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Arbeitsrecht
09.06.2020
Arbeitsrecht
BAG: Anspruch auf Branchenzuschlag (TV über Branchenzuschläge für Arbeitnehmerüberlassungen in der Metall- und Elektroindustrie)

Das BAG hat mit Urteil vom 18.3.2020 – 5 AZR 430/18 – wie folgt entschieden:

1. Um einen Unterstützungsbetrieb iSd. § 1 Nr. 2 Satz 2 Halbs. 2 TV BZ ME handelt es sich nur dann, wenn dort ausschließlich oder überwiegend Tätigkeiten am Produkt eines Betriebs der in § 1 Nr. 2 Satz 2 Halbs. 1 TV BZ ME genannten Wirtschaftszweige zum Zwecke seiner Herstellung, Verbesserung, Reparatur, Ergänzung oder Zusammenfügung vorgenommen werden.

2. Reine Vertriebstätigkeiten sind nicht unter den Begriff des Dienstleistungsbetriebs iSv. § 1 Nr. 2 Satz 2 Halbs. 2 TV BZ ME zu fassen, weil auch in diesem, ebenso wie in einem Reparatur-, Zubehör- oder Montagebetrieb, zumindest überwiegend Tätigkeiten an einem Produkt der Metall- und Elektroindustrie ausgeführt werden müssen.

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