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Arbeitsrecht
01.06.2015
Arbeitsrecht
BAG: Anspruch auf Begründung eines Teilzeitarbeitsverhältnisses

Das BAG hat mit Urteil vom 20.1.2015 — 9 AZR 735/13 — wie folgt entschieden:

1. Arbeitsvertragliche Regelungen, die einen nach § 8 Abs. 1 TzBfG gegenüber dem Arbeitgeber bestehenden Anspruch des Arbeitnehmers, den Abschluss eines Teilzeitarbeitsvertrags zu verlangen, zulasten des Arbeitnehmers einschränken, sind unwirksam (§ 22 Abs. 1 TzBfG). Dies gilt auch für die Regelungen in einer Betriebsvereinbarung, die nicht unmittelbar und zwingend auf das Arbeitsverhältnis einwirkt, sondern nur kraft einer arbeitsvertraglichen Bezugnahmeklausel auf das Arbeitsverhältnis Anwendung findet.

2. Macht der Arbeitgeber geltend, die von dem Arbeitnehmer begehrte Teilzeit belaste ihn mit unverhältnismäßigen Kosten, obliegt es ihm, die mit der Verringerung und Neuverteilung der Arbeitszeit des Arbeitnehmers einhergehenden Kosten konkret zu prognostizieren.

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