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Arbeitsrecht
09.07.2015
Arbeitsrecht
BAG: Anspruch auf gleiches Arbeitsentgelt („equal pay“) - Bezugnahme auf unwirksamen Tarifvertrag - Darlegungslast - arbeitsvertragliche Ausschlussfrist - Nachweispflichten des Arbeitgebers

Das BAG hat mit Urteil vom 25.3.2015 – 5 AZR 368/13 – wie folgt entschieden:

1. Wird ein Zeugenbeweis angetreten, ohne die zu beweisenden Tatsachen konkret zu bezeichnen, und sollen durch die beabsichtigte Beweiserhebung erst die Grund-lagen für substantiierte Tatsachenbehauptungen gewonnen werden, ist der Beweis-antritt unzulässig und unbeachtlich. Die Beweiserhebung hat zu unterbleiben.

2. Das AÜG unterscheidet zwischen „Vertragsbedingungen“, die das Vertragsverhältnis zwischen Arbeitgeber und Verleiher betreffen, und „Arbeitsbedingungen“, die in der Rechtsbeziehung zwischen Entleiher und seinen Stammarbeitnehmern gelten.

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