BAG: Anschlussberufung - eigenständige Beschwer - Rückzahlungsanspruch eines Trägerunternehmens gegen eine Gruppenunterstützungskasse
Das BAG hat mit Urteil vom 19.5.2016 – 3 AZR 766/14 – wie folgt entschieden:
1. Eine Anschlussberufung erfordert keine eigenständige Beschwer. Sie kann deshalb auch von der erstinstanzlich vollständig obsiegenden Partei zum Zwecke der Klageerweiterung angebracht werden.
2. Eine Rückdeckungsversicherung ist kein (mittelbarer) Durchführungsweg der betrieblichen Altersversorgung, sondern ein Finanzierungsinstrument des Arbeitgebers.