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Arbeitsrecht
10.09.2010
Arbeitsrecht
BAG: Anreize zum Abschluss von Aufhebungsverträgen

Das BAG entschied in seinem Urteil vom 18.5.2010 – 1 AZR 187/09 – wie folgt: Haben die Betriebsparteien in einem Sozialplan die wirtschaftlichen Nachteile, die den Arbeitnehmern durch eine Betriebsänderung entstehen, angemessen ausgeglichen, können sie in einer weiteren freiwilligen Betriebsvereinbarung nach § 88 BetrVG zusätzlich zu den bestehenden Sozialplanleistungen Anreize zum Abschluss eines Aufhebungsvertrags vereinbaren. Eine solche Betriebsvereinbarung unterliegt nicht den für Sozialpläne aus § 112 Abs. 1 BetrVG folgenden Regelungsbeschränkungen.

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