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Arbeitsrecht
26.04.2019
Arbeitsrecht
BAG:: Anrechnung eines Nachteilsausgleichs auf die Sozialplanabfindung

Das BAG hat mit Urteil vom 12.2.2019 - 1 AZR 279/17 wie folgt entschieden:

Abfindungen aufgrund eines Sozialplans und aufgrund eines gesetzlichen Nachteilsausgleichs sind - im Wege der Erfüllungswirkung gemäß § 362 Abs. 1 BGB - verrechenbar.

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