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Arbeitsrecht
10.01.2012
Arbeitsrecht
BAG: Anrechnung einer Erschwerniszulage

Das BAG entschied in seinem Urteil vom 21.9.2011 – 5 AZR 267/10 – wie folgt: Schließen die Betriebsparteien erst nach der betrieblichen Einführung des Entgeltrahmenabkommens eine Betriebsvereinbarung über die in § 12 ERA dem Grunde nach geregelte Erschwerniszulage, so ist diese in den zum Stichtag der Einführung nach § 6 Ziff. (4) ERA-ETV durchzuführenden Entgeltvergleich mit dem Betrag „Null“ einzustellen. Ab dem Inkrafttreten der Betriebsvereinbarung ist sie gemäß § 5 Ziff. (6) ERA-ETV auf die Ausgleichs-, die Erfahrungs- oder die Überschreiterzulage anzurechnen.

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