BAG: Anrechnung des Unterschiedsbetrags zum bisherigen Entgelt auf den Strukturausgleich bei Höhergruppierung aus EG 13 Ü in EG 14 TV-L
Das BAG hat mit Urteil vom 21.5.2015 – 6 AZR 254/14 – wie folgt entschieden:
1. § 12 Abs. 5 TVÜ-Länder erfasst alle Höhergruppierungen, gleich aus welchem Grund und zu welchem Zeitpunkt.
2. Der Wechsel von der Entgeltgruppe 13 Ü TV-L in die Entgeltgruppe 14 TV-L ist eine Höhergruppierung. Dies gilt auch, wenn damit gemäß § 19 Abs. 2 TVÜ-Länder keine dauerhafte Entgeltsteigerung verbunden ist. Es gibt keinen allgemeinen Grundsatz, nach dem Höhergruppierungen stets und sofort einen Vergütungsvorteil mit sich bringen müssten.