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Arbeitsrecht
17.01.2020
Arbeitsrecht
BAG: Annahmeverzug - Wahrung einer Ausschlussfrist durch Beschäftigungsklage

Das BAG hat mit Urteil vom 18.9.2019 – 5 AZR 240/18 – wie folgt entschieden:

1. Wendet sich ein Arbeitnehmer gerichtlich gegen eine unwirksame Versetzung, liegt in der Klage auf Beschäftigung zugleich eine Geltendmachung der für diese Tätigkeit vereinbarten Entgeltansprüche im Sinne der ersten Stufe einer (tarif-)vertraglichen Ausschlussfrist. Dies gilt jedoch nicht für Ansprüche, die nicht vom Ausgang dieser Klage abhängen, wie Zahlungsansprüche, die nicht aus der vertragsgemäßen Beschäftigung folgen, sondern zusätzlich beispielsweise auf eine unrichtige Eingruppierung gestützt werden (Rn. 43).

2. Mit einer zulässigen Berufung gelangt der gesamte aus den Akten ersichtliche Prozessstoff des ersten Rechtszugs in die Berufungsinstanz. Dies gilt selbst dann, wenn ihn das Arbeitsgericht als nicht erheblich betrachtet und es deshalb keine Feststellungen getroffen hat (Rn. 27).

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