BAG: Annahmeverzug - Kündigungsschutzklage - Verjährung
Das BAG hat mit Urteil vom 24.6.2015 – 5 AZR 509/13 – wie folgt entschieden:
Die zur Wahrung tariflicher Ausschlussfristen durch Erhebung einer Kündigungs-schutzklage entwickelten Grundsätze können auf die in § 204 Abs. 1 Nr. 1 BGB geregelte Hemmung der Verjährung nicht übertragen werden.
GG Art. 2 Abs. 1, Art. 20; BGB § 194 Abs. 1, §§ 195, 199, 204 Abs. 1 Nr. 1, § 217; BAT § 36 Abs. 1