BAG: Annahmeverzug - Gründungszuschuss - Anspruchsübergang
Das BAG hat mit Urteil vom 29.4.2015 – 5 AZR 756/13 – wie folgt entschieden:
1. Der Anspruch des Arbeitnehmers auf Arbeitsentgelt wird von dem in § 115 SGB X gesetzlich angeordneten Anspruchsübergang erfasst, soweit ein Gründungszuschuss gemäß §§ 57, 58 SGB III aF trotz bestehender Vergütungsansprüche nach § 143 Abs. 3 SGB III aF „gleichwohl“ gewährt wird.
2. Der Gründungszuschuss ist von der Forderung des Arbeitnehmers als Nettobetrag in Abzug zu bringen.